Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG)
Artikel 75 Nummer 4 GG erkannte dem Bund für den Bereich der Raumordnung bisher nur eine Rahmenkompetenz zu, von der dieser erst 1965 durch Erlass des ROG Gebrauch machte. Kern des Gesetzes ist die Leitvorstellung für die Ordnung des Raumes der Bundesrepublik Deutschland, konkretisiert durch spezifische Grundsätze der Raumordnung. Das
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