Radweg
Radweg, durch Zeichen 237 StVO gekennzeichneter Sonderweg für Radfahrer mit Benutzungsverbot für andere Verkehrsteilnehmer; kann farbig markiert auf der Kfz-Fahrbahn oder baulich abgesetzt sein. Man unterscheidet 1) den getrennten Rad- und Fußweg (Zeichen 241), 2) den gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240), 3) den baulich abgesetzten Radweg, 4) den
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