Präsidialrat

Präsidialrat, Organ der Richtervertretung, das nach §§ 54 ff. des Deutschen Richtergesetzes und Vorschriften der Landesrichtergesetze vor der Ernennung oder Wahl eines Richters oder einer Änderung seines Richterstatus zu beteiligen ist. Ein Präsidialrat ist bei jedem obersten Gerichtshof des Bundes errichtet. Er besteht aus dem Präsidenten (Vorsitzenden) des Gerichts,

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