Prozessbeschleunigung
Prozessbeschleunigung, angesichts der Fülle gerichtlicher Verfahren und der nur begrenzten Ausbaumöglichkeiten der Justiz durch gesetzliche Regelungen angestrebter zügiger Verfahrensablauf, unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit und ohne die Wahrscheinlichkeit zutreffender Ergebnisse zu verringern. Unabhängig von solchen Bestimmungen gilt das Gebot der Prozessbeschleunigung für alle Arten von gerichtlichen Verfahren.
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