Protest (Völkerrecht)

Protest [italienisch protesto, zu protestare, lateinisch protestari »öffentlich bezeugen«, »verkünden«] der, -(e)s/-e, Völkerrecht:

als Gegenstück zur Anerkennung der formlose einseitige Rechtsakt, durch den ein Völkerrechtssubjekt (v. a. ein Staat) ausdrücklich Widerspruch gegen Handlungen eines anderen Völkerrechtssubjekts erhebt; dient besonders dem Schutz eigener Rechte.

Quellenangabe

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