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Privatfernsehen

Privatfernsehen privatwirtschaftlich organisiertes Fernsehen, das sich in Deutschland durch Werbeeinnahmen sowie Sponsoring und Merchandising, Internet- und Multimediaaktivitäten und Abonnementgebühren finanziert.

Das Privatfernsehen, das 1981 durch das dritte »Fernsehurteil« des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich zugelassen wurde, hat sich in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Kabelpilotprojekte seit 1984 fest etabliert. Die Bundesländer als Träger der Kulturhoheit erließen Landesgesetze und gründeten als Aufsichtsorgane Landesmedienanstalten, die sich aus ehrenamtlichen Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammensetzen. Nach

Literatur

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