Prior (Ordensrecht)
Prior [mittellateinisch, eigentlich »der dem Rang nach Höherstehende«, zu lateinisch prior »der Erstere, Vordere (von zweien)«] der, -s/...ˈoren, Ordensrecht:
1) in der Benediktregel zunächst gleichbedeutend mit dem Oberen, d. h. mit dem Abt, später dann nur noch Bezeichnung für dessen Stellvertreter in Abteien; 2) der Obere in einem selbstständigen Kloster, das nicht Abtei ist (Priorat); 3) der Obere eines Klosters in verschiedenen Orden, z. B. bei Kartäusern und
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