politische Beamte

politische Beamte, Lebenszeitbeamte, die ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen (§ 31 Beamtenrechtsrahmengesetz). Welche Beamten hierzu gehören, bestimmen die Beamtengesetze des Bundes und der Länder (z. B. Staatssekretäre, Ministerialdirektoren). Sie können jederzeit in den

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