Pluralwahlrecht

Pluralwahlrecht, Mehrstimmenwahlrecht,

Wahlrechtsregelung, bei der einem Teil der Wähler eine mehrfache Stimme zusteht (z. B. wegen höheren Lebensalters oder höherer Schulbildung, für Familienväter, für Eigentümer oder Steuerzahler ab einer bestimmten Grenze, für Inhaber öffentlicher Ämter). Verdecktes Pluralwahlrecht besteht, wenn die Mehrstimmen sich aus mehrfachen Wohnsitzen (so früher in Großbritannien) oder aus der

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