Personen der Zeitgeschichte

Personen der Zeitgeschichte, Begriff des Kunsturheberrechts (§§ 22 f. Kunsturhebergesetz), der auf Personen angewendet wird, die auf verschiedensten Ebenen und auf zum Teil sehr unterschiedliche Weise das Zeitgeschehen beeinflussen und daher Öffentlichkeitswert besitzen.

Zu Personen der Zeitgeschichte gehören z. B. Politiker, Filmschauspieler, Wirtschaftsführer sowie Täter und Beteiligte aufsehenerregender Kriminalfälle. Während die Bildnisse von Personen, die nicht Personen der Zeitgeschichte sind, nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden dürfen (Verstöße hiergegen können Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche begründen), ist das Verbreiten von Bildnissen von Personen der Zeitgeschichte

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