Patrozinium (römische Rechtsgeschichte)

Patrozinium [lateinisch »Beistand«] das, -s/...ni|en, römische Rechtsgeschichte:

die von den Großgrundbesitzern wahrgenommene Schutzfunktion für einzelne Bürger, Ortschaften und Gemeinden, die sich auch gegen den Widerstand der kaiserlichen Zentralgewalt behauptete, bis die »Patrocinia« im Westen schließlich vom Staat anerkannt wurden.

Quellenangabe

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