Passivierung (Betriebswirtschaftslehre)
Passivierung, Betriebswirtschaftslehre:
Bildung von Passivposten (Passiva) in der Bilanz. Die Passivierung richtet sich im Wesentlichen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit sind auf der Passivseite alle am Bilanzstichtag bestehenden Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten eines Unternehmens auszuweisen (Passivierungspflicht). Allerdings können rechtliche Besonderheiten eine Passivierung untersagen (Passivierungsverbot
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