Aktivierung (Betriebswirtschaft)
Aktivierung die, -/-en, Betriebswirtschaft:
Bildung von Aktivposten (Aktiva) in der Bilanz. Die Aktivierung richtet sich im Wesentlichen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit sind auf der Aktivseite alle am Bilanzstichtag vorhandenen selbstständig verkehrsfähigen, d. h. grundsätzlich einzeln veräußerbaren Güter eines Unternehmens auszuweisen (Aktivierungspflicht). Allerdings können rechtliche Besonderheiten eine
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