Parteibetrieb
Parteibetrieb, Ausgestaltung des Zivilprozesses, die im Gegensatz zum Amtsbetrieb Beginn und Durchführung des Prozesses den Parteien überlässt. Die Zivilprozessordnung schafft ein Mischsystem, in dem das Ingangsetzen durch die Parteien, das Inganghalten durch das Gericht betrieben wird.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar