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Parallelverhalten

Parallelverhalten, gleichgerichtete Preisgestaltung von konkurrierenden Unternehmen aufgrund ihres Wissens um die gegenseitige Abhängigkeit im Oligopol. Wettbewerbspolitisch ist spontanes Parallelverhalten (aufgrund unabhängig gefasster Entscheidungen) nicht zu beanstanden, im Gegensatz zu aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen.

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