Offizialdelikt

Offizialdelikt, Offizialvergehen,

von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung, im Unterschied zum Antragsdelikt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar