Legalitätsprinzip

Legalitätsprinzip, im Strafverfahren der Grundsatz, dass die Strafverfolgungsbehörden (je nach Zuständigkeit Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt u. a.) bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen, also auch ohne Anzeige oder Antrag, einzuschreiten, d. h. zu ermitteln haben, »sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen« (§§ 152 StPO, 386 AO). Das Legalitätsprinzip ist die

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