oder-Konto
oder-Konto, Bankkonto, das von mehreren Kontoinhabern in der Form gemeinschaftlich geführt wird, dass jedem Kontomitinhaber ein alleiniges, uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Gesamtguthaben zusteht, unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben begründet wurde. Voraussetzung ist, dass ein derartiges Verfügungsrecht bei der Kontoerrichtung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Kontoinhaber sind gemäß §
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