Recht
Nach der Verfassung vom 19.5.1968 (in Kraft seit 27.4.1969; mehrfach geändert) üben das Volk und der Kantonsrat die Gesetzgebung aus. Die Landsgemeinde wurde 1998 abgeschafft. Über Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungsbestimmungen befindet die Stimmbürgerschaft (Frauenstimmrecht seit 1972) im Urnenverfahren. Fakultative Referenden können über Erlass, Änderung und Aufhebung von Gesetzen
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