Generalleutnant
Generalleutnant, im 16. Jahrhundert in Deutschland aufgekommene Bezeichnung für den mit weitreichenden politischen und militärischen Vollmachten ausgestatteten Offizier, der den deutschen Kaiser im Feld vertrat; später auch für den Stellvertreter des militärischen Höchstkommandierenden. Heute je nach Größe einer Armee in der Regel zweit- oder dritthöchster Rang innerhalb der Dienstgradgruppe
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