Oberhof
Oberhof, im Mittelalter ein mit Laienschöffen besetztes Gericht einer Stadt, das anderen Städten Rechtsbelehrungen erteilte. Während der Oberhof zunächst kein Instanzgericht war, führte die sich allmählich verfestigende sachliche Abhängigkeit häufig zur Einrichtung einer Appellationsinstanz beim Oberhof. Bedeutende Oberhöfe bestanden u. a. in Dortmund, Magdeburg, Lübeck, Freiburg im Breisgau, Frankfurt
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