Nüchternheit (katholisches Kirchenrecht)
Nüchternheit [zu althochdeutsch nuohturn, von lateinisch nocturnus »nächtlich«, ursprünglich »vor dem Frühgottesdienst noch nichts gegessen habend«], katholisches Kirchenrecht:
eucharistische Nüchternheit, die völlige Enthaltung von Speise und Trank vor der Feier der Messe beziehungsweise dem Empfang der Kommunion. Bereits im 4. Jahrhundert bezeugt, war die eucharistische Nüchternheit bis ins 20. Jahrhundert von Mitternacht an vorgeschrieben. Seither durch päpstliche Bestimmungen mehrfach gemildert, ist die Nüchternheit seit 1964 nur noch
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