nominalistisches Prinzip

nominalistisches Prinzip, Nennwertprinzip,

währungsrechtlicher Grundsatz, demzufolge eine Geldschuld nach ihrem Nennwert, nicht nach dem realen Wert der Schuld bei der Entstehung zu begleichen ist (»Mark gleich Mark«); eine Geldentwertung bleibt also grundsätzlich unberücksichtigt. Der Gläubiger kann sich durch eine Wertsicherungsklausel oder durch Indexierung vor dem Inflationsrisiko schützen. Ausnahmsweise kommt bei einer schwerwiegenden Äquivalenzstörung

Quellenangabe

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