Recht
Nach der Verfassung vom 10.10.1965 (mit zahlreichen Änderungen) liegt die Gesetzgebung beim Volk und beim Landrat. Die Landsgemeinde wurde 1996 abgeschafft. Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum, Gesetze dem fakultativen. Eine Initiative zur Gesamtrevision der Verfassung bedarf 1 000, eine solche zur Teilrevision 500, eine Gesetzesinitiative 250 Unterschriften. Der Landrat (60
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