Nachwirkung (Arbeitsrecht)
Nachwirkung, Arbeitsrecht:
die Fortgeltung kollektivvertraglicher Normierungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) über ihre regelmäßige Beendigung (z. B. nach Kündigung oder Fristablauf) hinaus; die Nachwirkung ist abdingbar.
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