Morgengabe

Morgengabe, bereits den germanischen Volksrechten bekannte, am Morgen nach der Hochzeitsnacht oder bei der Eheschließung der Frau vom Ehemann überreichte Gabe; häufig auch eine bei Eheschließung zunächst nur versprochene, später zu erfüllende Zuwendung. Hauptbedeutung der Morgengabe: Witwenversorgung und Bildung eines Eheguts (rechtliches Sondervermögen) zur Vorsorge für gemeinschaftliche Kinder.

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