Monopolkommission

Monopolkommission, durch §§ 44 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgeschriebenes Sachverständigengremium aus fünf unabhängigen, auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf vier Jahre berufenen Mitgliedern mit besonderer wirtschafts- und sozialpolitischer sowie technologischer und wirtschaftsrechtlicher Kompetenz und Erfahrung. Die Monopolkommission muss alle zwei Jahre in einem Hauptgutachten Stand und Entwicklung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.