Mitteilungen in Zivilsachen (Zivilprozessrecht)
Mitteilungen in Zivilsachen, Abkürzung MiZi, Zivilprozessrecht:
durch bundeseinheitliche Anordnung vom 28. 4. 1998 mit landesrechtlichen Ergänzungen geregelte Verpflichtung von Behörden der Zivilgerichtsbarkeit zu Mitteilungen an andere Behörden oder sonstige Stellen über bestimmte zivilprozessuale Vorgänge von öffentlichem Interesse, die zu weiteren Maßnahmen (z. B. des Jugendamtes) Anlass geben können.
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