Länderkammer

Länderkammer, umgangssprachliche und politikwissenschaftliche (aber nicht formaljuristische) Bezeichnung für ein Vertretungsorgan der Länder in Bundesstaaten, durch das die Länder an der Willensbildung des Gesamtstaats mitwirken. In Deutschland und in Österreich heißt die Länderkammer Bundesrat. Nicht in allen bundesstaatlichen Verfassungen ist eine Länderkammer in vergleichbarer Form vorgesehen.

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