Recht
Nach der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Verfassung liegt die Gesetzgebung beim Volk und dem von ihm gewählten Großen Rat. Der Große Rat besteht aus 120 Mitgliedern und wird alle 4 Jahre nach dem Proporzwahlrecht gewählt. Stimm- und wahlberechtigt ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat (Frauenstimmrecht seit
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