Nach der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Verfassung liegt die Gesetzgebung beim Volk und dem von ihm gewählten Großen Rat. Der Große Rat besteht aus 120 Mitgliedern und wird alle 4 Jahre nach dem Proporzwahlrecht gewählt. Stimm- und wahlberechtigt ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat (Frauenstimmrecht seit
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