Lohnschutz

Lohnschutz, Bezeichnung für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Auszahlung des Lohnes. In diesem Zusammenhang ist es z. B. verboten, Lohn in Form von Waren auszuzahlen, die vom Unternehmen hergestellt wurden (§ 107 Gewerbeordnung). Lohnschutz soll im Fall einer Insolvenz Lohnansprüche durch den Anspruch auf Insolvenzgeld sichern und soll des Weiteren

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