Leihhaus

Leihhaus, Leih|anstalt, Pfand|anstalt,

gewerbliches Unternehmen, das gegen Verpfändung (Pfandrecht) von Sachen Gelddarlehen auf Zeit gewährt. Der gewerbliche Betrieb bedarf als Pfandleihgewerbe der behördlichen Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung); Befugnisse und Verpflichtungen bei Ausübung des Gewerbes (z. B. Anzeige- und Buchführungspflicht, Versicherung und Verwertung des Pfandes) regelt die Pfandleiherverordnung. Über Pfand und Darlehen

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