Landnahme
Landnahme [von altnordisch nema land »ein Land besiedeln«],
durch Ansiedlung und Bearbeitung erfolgende Inbesitznahme von herrenlosem oder einem Herrn gehörendem Grund und Boden, also auch Gewinnung beziehungsweise Ausbau von Herrschaft. Die Landnahme kann erfolgen auf unbebautem Land (Urbarmachung), durch Zuzug auf bebautes Land, auf friedliche Weise (Einsatz von Siedlern zum Landesausbau) oder gewaltsam (Beschlagnahme nach Siegerrecht, Verdrängung oder
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