Landesbetriebe
Landesbetriebe, rechtlich und organisatorisch unselbstständige Einrichtungen innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung mit erwerbs- oder bedarfswirtschaftlichen Aufgaben. Die Landesbetriebe sind gemäß § 26 Landeshaushaltsordnung ebenso wie die Bundesbetriebe (und die gemeindlichen Eigenbetriebe) Nettobetriebe (öffentliche Unternehmen). Zu den Landesbetrieben zählen u. a. die staatlichen Münzen in Berlin, Karlsruhe und Stuttgart, verschiedene Staatsbäder, Krankenhäuser,
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