kulturelle Rechte
kulturelle Rechte, als Gegenstand des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes erstmals im »Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte« verwendeter Begriff. Dieses Vertragswerk wurde am 16. 12. 1966 von der UN-Generalversammlung beschlossen und trat am 23. 1. 1976 in Kraft. Es garantiert das Recht auf Bildung, wozu u. a. der unentgeltliche
Informationen zum Artikel
Quellenangabe