Koscher

Koscher [jiddisch, von hebräisch in aschkenasischer Lautung kosẹr, in sefardischem beziehungsweise israelischem Hebräisch kạšer »tauglich« (nach jüdischem Religionsgesetz)] heißt im Judentum ursprünglich »den rituellen Vorschriften genügend«.

Im Zusammenhang mit den Speisen, wo der Begriff v. a. gebraucht wird, bedeutet es »zum Genuss erlaubt«.

Quellenangabe

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