konstitutive Wirkung

konstitutive Wirkung, die rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung einer Handlung. Rechtsbegründend und damit konstitutiv ist z. B. die Eintragung eines nicht wirtschaftlichen Vereins in das Vereinsregister, wodurch dieser erst Rechtsfähigkeit erlangt.

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