Kommunalkredit
Kommunalkredit, Kredit, der Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften gewährt wird. Im weiteren Sinn werden auch den Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, öffentlich-rechtliche Stiftungen) zur Verfügung gestellte oder von ihnen verbürgte Kredite an privatrechtliche Schuldner (»unechte Kommunalkredite«) dazu gezählt. Kommunalkredite werden nach Verwendungszweck und Fristigkeit untergliedert.
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