Neuzeitliche Kolonien
In der Neuzeit bezeichnet eine Kolonie die vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg von den europäischen Staaten erworbene auswärtige, in der Regel »überseeische« Besitzung, die bestimmten politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Zwecken der erwerbenden Kolonialmacht dienstbar gemacht wurde. Kolonien waren »völkerrechtlich Inland, staatsrechtlich Ausland«. Die Kolonialmacht übte direkt
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