kleine Stücke

kleine Stücke, 1) Zusatz zu Börsenkursen, der darauf hinweist, dass kleine Aufträge bei der Kursfeststellung unberücksichtigt sein können (kleine Stücke ohne Umsatz oder kleine Stücke nur beschränkt gehandelt); 2) bei Schuldverschreibungen Stücke unter einem Nennbetrag von 250 €.

Quellenangabe

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