Kinderrechtskonvention
Kinderrechtskonvention, Bezeichnung für das am 20.11.1989 verabschiedete und am 2.9.1990 in Kraft getretene »Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes«, das (bis 2015) von allen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA ratifiziert wurde.
Die Kinderrechtskonvention beinhaltet den Schutz von Kindern und stellt die Nichtdiskriminierung, die Berücksichtigung des Wohles des Kindes und das Recht des Kindes auf Anhörung in allen es betreffenden Angelegenheiten in den Vordergrund. Ein Kinderrechtsausschuss prüft die Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
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