Rechtliche Bestimmungen
Rechtliche Bestimmungen zur Kinderarbeit sind auf internationaler Ebene die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), deren älteste bereits von 1919 (Konvention Nummer 5/1919) stammt. Sie legt für die Arbeit in Industriebetrieben ein Mindestalter von 14 Jahren fest. Das umfassendere Übereinkommen (Nummer 138) von 1973, das jedoch nur von 49 Staaten ratifiziert wurde, bestimmt,
Quellenangabe
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