Kardinal

Kardinal [kirchenlateinisch cardinalis episcopus »wichtigster (der Hauptkirche in Rom am nächsten stehender) Geistlicher«, von lateinisch cardinalis »vorzüglich«] der,

in der katholischen Kirche die höchsten kirchlichen Würdenträger nach dem Papst, ausschließlich von ihm ernannt (kreiert) und seine engsten Mitarbeiter in der Leitung der Kirche (Kurienkongregationen, römische Kurie). Das vornehmste Recht der Kardinäle ist seit 1179 die Papstwahl (Konklave). Die 1586 auf 70 festgelegte Zahl der Kardinäle wird seit

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