Kannleistung (Sozialrecht)
Kannleistung, Ermessensleistung, Sozialrecht:
eine Leistung, deren Gewährung anders als bei der Pflichtleistung (§ 38 SGB I) vom Ermessen des jeweiligen Leistungsträgers abhängig ist. Ganz überwiegend, v. a. in der Sozialversicherung, sind Sozialleistungen als Pflichtleistungen ausgestaltet. Die Kannleistung ist nicht in das Belieben des Sozialleistungsträgers gestellt. Für die Kannleistung bedarf es ebenso wie für
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