Justizhoheit

Justizhoheit, die Staatsgewalt, soweit sie sich auf die Gerichtsbarkeit bezieht. In Deutschland hat der Bund die Befugnis zur gesetzlichen Regelung der Gerichtsverfassung und des gerichtlichen Verfahrens. Außerdem hat er das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht errichtet (Artikel 94, 95 GG); die

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