Jura

Jura [lateinisch »Rechte«, Plural von Ius],

von der lateinischen Gelehrtensprache aus dem römischen Recht übernommene Bezeichnung für Rechte. – Jura quaesita, »wohl erworbene Rechte«; seit dem Mittelalter Bezeichnung für die der Einzelperson zustehenden Rechte (modern: »subjektive Rechte«). Im Laufe der Rechtsentwicklung, v. a. in der neuzeitlichen absolutistischen Staatsrechtslehre, formte sich der Grundsatz, dass Eingriffe in

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