Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe, staatliche Einrichtung zur Unterstützung des Jugendgerichtsverfahrens. Die Jugendgerichtshilfe wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen der Jugendhilfe ausgeübt (§ 38 JGG). Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe sollen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung bringen. Sie unterstützen zu diesem Zweck die
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