Iudex (Rechtssprache)
Iudex [lateinisch] der, -/Iudices, Rechtssprache:
Richter, Gericht. – Iudex a quo, Bezeichnung des Richters (des Gerichts), der (das) eine mit Rechtsmitteln angefochtene Entscheidung erlassen hat (a quo »von dem«). Iudex ad quem, Richter, der über das Rechtsmittel zu entscheiden hat (ad quem »zu dem«). Im Zivilprozess z. B. ist die Beschwerde beim Iudex
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar