interessewahrend

interessewahrend, Zusatz bei einem Kauf- oder Verkaufsauftrag für Wertpapiere, mit dem es der Kunde (Auftraggeber) seiner Bank freistellt, ob sie den Auftrag mit einem einzigen Abschluss oder verteilt auf mehrere kleinere Abschlüsse, an einem Börsentag oder während mehrerer Tage ausführt. Es handelt sich meist um umfangreichere Börsengeschäfte und unlimitierte

Quellenangabe

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