Interessenausgleich
Interessenausgleich, schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über eine künftige Betriebsänderung, z. B. eine Betriebsstilllegung. Im Interessenausgleich wird geregelt, ob und gegebenenfalls wann und in welchem Umfang die Betriebsänderung durchgeführt wird. Von dem Interessenausgleich unterscheidet sich ein Sozialplan insoweit, als in diesem ein Ausgleich der Nachteile, die dem einzelnen
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar